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   LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14   

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LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14 (https://dejure.org/2017,59162)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2017 - 318 S 88/14 (https://dejure.org/2017,59162)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2017 - 318 S 88/14 (https://dejure.org/2017,59162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 8 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 256 ZPO
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über Ermächtigung eines Sondereigentümers zur Durchführung bestimmter Instandsetzungsarbeiten

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Die Zulässigkeit der Feststellungsanträge ergebe sich aus den Entscheidungen des BGH vom 13.07.2012 (V ZR 94/11) und vom 17.10.2014 (V ZR 9/14).

    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 13.07.2012 (V ZR 94/11) und vom 17.10.2014 (V ZR 9/14).

    In dem Verfahren zum Az. V ZR 9/14 hatte die dortige Klägerin einen Antrag auf Feststellung dahingehend gestellt, dass die dortigen Beklagten ihr gegenüber zum Ersatz für (weitere) Schäden verpflichtet sind, die ihr aus einer verzögerten Renovierung ihrer Kellergeschosswohnung entstanden sind.

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Die Zulässigkeit der Feststellungsanträge ergebe sich aus den Entscheidungen des BGH vom 13.07.2012 (V ZR 94/11) und vom 17.10.2014 (V ZR 9/14).

    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 13.07.2012 (V ZR 94/11) und vom 17.10.2014 (V ZR 9/14).

    In dem Verfahren zum Az. V ZR 94/11 war die Feststellung, dass sich die beklagte Wohnungseigentümergesellschaft mit der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums in der Wohnung der dortigen Kläger in Verzug befinden, vorgreiflich für den geltend gemachten Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Verzögerungsschaden gemäß §§ 280, 286 BGB und mithin nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig.

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Letzteres ist bloßes Element eines Rechtsverhältnisses und folglich ebenso wenig feststellungsfähig wie etwa die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH, Urteil vom 19.04.2000, XII ZR 332/97, Rn. 12 -14, zitiert nach juris).

    Eine Zwischenfeststellungsklage liegt nur dann vor, wenn ein Hauptklageverfahren in der Tatsacheninstanz anhängig ist und die zur Entscheidung gestellte Rechtsfrage für die Entscheidung der anhängigen Klage vorgreiflich ist (BGH, Urteil vom 19.04.2000, XII ZR 332/97, Rn. 17, zitiert nach juris, Klein in Bärmann, a.a.O., § 43 Rn. 181).Vorliegend fehlt es an einer solchen Vorgreiflichkeit.

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Kommt nur eine konkrete Sanierungsmaßnahme in Betracht, ist das Gestaltungsermessen der Wohnungseigentümer jedoch auf "null" reduziert (BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724, Rn. 4, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Es fehlt auch an einem inhaltsgleichen (bestandskräftigen) "Zweitbeschluss" (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19.09.2002, V ZB 30/02, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Solle ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, sei der Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen (BAG, Urteil vom 16.01.1997, 2 AZR 35/96).
  • LG Hamburg, 04.02.2015 - 318 S 102/14
    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Die Formulierung "Gemeinschaftseigentum im Bereich seines Sondereigentums" ist daher nach allem nicht in einem umfassenden Sinn zu verstehen (vgl. insoweit auch das Kammerurteil vom 04.02.2015, Az: 318 S 102/14).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Zwar kann die Verpflichtung zur Instandsetzung und/oder Instandhaltung bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums, für die gemäß § 21 Abs. 5 WEG grundsätzlich die Gemeinschaft zuständig ist, durch Vereinbarung wirksam auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen werden, sofern dies durch eine klare und eindeutige Regelung in der Teilungserklärung erfolgt (BGH, Urteil vom 02.03.2012, V ZR 174/11, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 326/14

    Gütliche Streitbeilegung: Voraussetzungen eines wirksamen Abschlusses eines

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Dazu ist er ein privates Rechtsgeschäft, für das die Vorschriften des materiellen Rechts gelten und mit dem die Parteien Ansprüche und Verbindlichkeiten regeln (BGH, Urteil vom 14.07.2015, VI ZR 326/14).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der unbeanstandet gebliebene Teil sinnvollerweise auch allein Bestand haben kann und ausnahmsweise anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft so beschlossen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, Rn. 23, zitiert nach juris, Merle in Bärmann, a.a.O., § 23 Rn. 166).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

  • AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19

    Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn

    Die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss setzt voraus, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert war, dem abgelehnten Beschlussantrag zuzustimmen, also einzig die positive Beschlussfassung ordnungsgemäß gewesen wäre (BGH, NJW 2016, 473, Rz. 6 ff.; NJW 2015, 3713, Rn. 13; LG Hamburg, ZWE 2018, 285, 287, Rz. 30).
  • LG Hamburg, 01.09.2014 - 318 O 156/14

    Sanierungsbeschluss nicht offenkundig rechtswidrig: Keine einstweilige Verfügung

    Hiergegen haben die Verfügungskläger Berufung eingelegt (318 S 88/14).
  • LG Hamburg, 30.07.2014 - 318 O 156/14

    Einstweilige Verfügung im Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit des

    Hiergegen haben die Verfügungskläger Berufung eingelegt (318 S 88/14).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20

    Schwimmbad muss gewartet werden

    Die Klägerin, der ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung von solchen Negativ- Beschlüssen nicht abgesprochen werden kann (BGH, NJW 2015, 3713, 3714, Rn. 8 = ZMR 2016, 122), hatte einen Anspruch auf eine entsprechende Beschlussfassung, weswegen das Ermessen der Eigentümer zum Zeitpunkt der Versammlung auf Null reduziert war (zu den Anforderungen s. etwa BGH, NJW 2016, 473, Rz. 6 ff.; NJW 2015, 3713, Rn. 13; LG Hamburg, ZWE 2018, 285, 287, Rz. 30).
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19

    Beschluss zum Austausch defekter Fenster abgelehnt: Gericht darf handeln!

    Die Anfechtung eines solchen Negativbeschlusses hat - wie hier - dann Erfolg, wenn der anfechtende Eigentümer einen Anspruch auf die Beschlussfassung hat, wenn also das Ermessen der Eigentümer im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz nach § 21 Abs. 4 WEG auf Null reduziert ist (vgl. dazu nur LG Hamburg, ZWE 2018, 285, 286 = ZMR 2018, 256).
  • AG Düsseldorf, 05.09.2018 - 291a C 80/16

    Instandsetzungsbedürftigkeit einer ebenerdigen Terasse als Gemeinschaftseigentum

    Denn in einer so beschlossenen Ermächtigung liegt eine grundsätzliche/generelle Ablehnung, seitens der Gemeinschaft in Bezug auf die Instandsetzung der Terrasse und der Rasenfläche selbst tätig zu werden (vgl. hierzu LG Hamburg, Urteil vom 08. November 2017 - 318 S 88/14 -, zitiert nach Juris).
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